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   BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63   

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https://dejure.org/1963,4114
BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63 (https://dejure.org/1963,4114)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1963 - 5 StR 139/63 (https://dejure.org/1963,4114)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - 5 StR 139/63 (https://dejure.org/1963,4114)
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  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Für den Beschwerdeführer kann auch dann nichts anderes gelten, wenn bei Stellung der Gesuche seine Zurechnungsfähigkeit erheblich herabgesetzt war, da es darauf ankommt, ob die Umstände dem Angeklagten von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung begründeten Anlaß gaben, an der Unparteilichkeit der an den Vorentscheidungen beteiligten Richter zu zweifeln (BGHSt 1, 34; BGH JR 1957, 68).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Vielmehr ist nur das engere (speziellere) Gesetz, hier der § 177 StGB, anzuwenden (BGHSt 1, 152, 153 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    In dem von der Revision angeführten Falle (NJW 1952, 633 = LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO), in dem die Strafkammer, ohne die von dem ärztlichen Sachverständigen angenommene Hirnverletzung des Angeklagten (durch einen Hammerschlag auf den. Hinterkopf) überhaupt zu erwähnen, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StPO verneint hatte, hat der Bundesgerichtshof zur Beurteilung eines hirnverletzten Angeklagten die Zuziehung eines Hirnfacharztes nur für den Regelfall als geboten erachtet.
  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Mit der bloßen Beteiligung eines Richters an Entscheidungen im Vorverfahren läßt sich aber die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BGHSt 15, 40, 46) [BGH 15.07.1960 - 4 StR 542/59].
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Wenn das Landgericht in der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen sollte, daß der vermindert zurechnungsfähige Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so wird sie bei der Frage, ob er in einer Heil- oder (nicht "und") Pflegeanstalt oder in Sicherungsverwahrung unterzubringen ist, nach den Grundsätzen von BGHSt 5, 312 zu entscheiden haben.
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Für den Beschwerdeführer kann auch dann nichts anderes gelten, wenn bei Stellung der Gesuche seine Zurechnungsfähigkeit erheblich herabgesetzt war, da es darauf ankommt, ob die Umstände dem Angeklagten von seinem Standpunkt aus bei verständiger Würdigung begründeten Anlaß gaben, an der Unparteilichkeit der an den Vorentscheidungen beteiligten Richter zu zweifeln (BGHSt 1, 34; BGH JR 1957, 68).
  • BGH, 29.10.1957 - 1 StR 390/57
    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Der Tatrichter ist in solchen Fällen lediglich gezwungen, bei der Strafzumessung sorgfältig abzuwägen, wie weit er dem strafschärfenden Gedanken des § 20 a StGB folgen darf, ohne gegen den aus § 51 Abs. 2 StGB entspringenden Gedanken der Strafmilderung zu verstoßen (BGH LM Nr. 3 und 14 a zu § 20 a StGB, auch angeführt von Dallinger MDR 1951, 403; BGH LM Nr. 16 a.a.O. = NJW 1957, 1932 18 ).
  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Dabei wird zu bedenken sein, inwieweit die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit des Täters entscheidend auf Umstände zurückzuführen ist, für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann (BGH 4 StR 16/62 vom 16. März 1962).
  • BGH, 10.01.1955 - 3 StR 596/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Auf Grund des § 338 Nr. 8 kann nur eine solche Beschränkung der Verteidigung gerügt werden, die auf einem Beschluß des erkennenden Gerichts beruht (BGH 3 StR 596/54 vom 10. Januar 1955).
  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63
    Im übrigen kommt es im Einzelfall nicht auf die Bezeichnung an, die der Sachverständige führt, sondern darauf, über welche besonderen Erfahrungen, Kenntnisse und Forschungsmittel er tatsächlich verfügt (BGH 5 StR 203/57 vom 1. Oktober 1957 und 5 StR 576/59 vom 19. Januar 1960) Das Landgericht konnte die von ihm zugezogenen Gutachter ohne Rechtsfehler als hinreichend sachkundig ansehen, zumal der Beschwerdeführer nicht eine Hirnverletzung erlitten, sondern infolge einer Infektionskrankheit (Fleckfieber) eine organische Hirnschädigung davongetragen hat.
  • RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34

    1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im §

  • BGH, 19.01.1960 - 5 StR 576/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53

    Verführung eines Minderjährigen zur gleichgeschlechtlichen Unzucht - Eigenschaft

  • RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den

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